"Schwerin "
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Die kreisfreie Stadt ist nach Rostock zweitgrößte Stadt und eines der vier Oberzentren des Bundeslandes.
Laut Hauptsatzung der Stadt führt sie die Bezeichnung „Landeshauptstadt“ vor dem Stadtnamen.
Als einzige Landeshauptstadt hat sie weniger als 100.000 Einwohner und ist damit die kleinste deutsche Landeshauptstadt.
Die Stadt dehnte sich im Laufe der Zeit am West- und Südufer des Schweriner Innensees aus, insgesamt befinden sich zwölf Seen innerhalb des Stadtgebietes.
Ausgangspunkt der Stadtentwicklung war die Stelle, an der sich das heutige Wahrzeichen der Stadt, das Schweriner Schloss, befindet.
Das Schloss war bis 1918 eine Hauptresidenz der mecklenburgischen Herzöge und Großherzöge und ist seit 1990 Sitz des Landtages
Schwerin wurde im Jahr 1018 erstmals erwähnt und erhielt 1160 Stadtrechte, damit ist sie die älteste Stadt im heutigen Mecklenburg-Vorpommern.
Die Stadt Schwerin gehörte bis zur Einführung der Reformation zum Bistum Schwerin und war Sitz eines eigenen Archidiakonats.
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